Hallo liebe Kollegen,
ich habe gerade nach 3 Monaten meinen SBA bekommen, bin vor 15 Monaten auf PCa diagnostiziert worden und seitdem unter AS, soweit alles stabil.
Der Ausweis wurde mit Begründung "Heilbewährung" nur auf 2 Jahre ausgestellt, nach diversen Threads und meinem Verständnis des Gesetzestextes sollte doch üblicherweise bei Erstdiagnose und insbesondere bei AS der SBA für 5 Jahre ausgestellt werden und nicht auf die 2 Jahre aus dem Parapgraphen OP bei Grading G1, sehe ich das richtig?
Gibt es hier eine neue Gesetzesgrundlage / neue Entscheidungen oder ist es "nur" der ärztliche Dienst des Vorsorgungsamtes Freiburg der hier abweichend vom Gesetzeslaut und dem bundesweit üblichen Ablauf bei AS nur 2 Jahre gibt? Oder Tagesform / Unkenntnis / nicht zuende gelesen und bei T1 / G1 die falsche Schublade aufgemacht ?
Wäre für Feedback dankbar, ich habe heute mit der Begründung, dass es ja ohne OP keine Heilbewährung geben könne und bei AS 5 Jahre üblich seien Widerspruch eingelegt.
Danke
Klaus
ich habe gerade nach 3 Monaten meinen SBA bekommen, bin vor 15 Monaten auf PCa diagnostiziert worden und seitdem unter AS, soweit alles stabil.
Der Ausweis wurde mit Begründung "Heilbewährung" nur auf 2 Jahre ausgestellt, nach diversen Threads und meinem Verständnis des Gesetzestextes sollte doch üblicherweise bei Erstdiagnose und insbesondere bei AS der SBA für 5 Jahre ausgestellt werden und nicht auf die 2 Jahre aus dem Parapgraphen OP bei Grading G1, sehe ich das richtig?
Gibt es hier eine neue Gesetzesgrundlage / neue Entscheidungen oder ist es "nur" der ärztliche Dienst des Vorsorgungsamtes Freiburg der hier abweichend vom Gesetzeslaut und dem bundesweit üblichen Ablauf bei AS nur 2 Jahre gibt? Oder Tagesform / Unkenntnis / nicht zuende gelesen und bei T1 / G1 die falsche Schublade aufgemacht ?
Wäre für Feedback dankbar, ich habe heute mit der Begründung, dass es ja ohne OP keine Heilbewährung geben könne und bei AS 5 Jahre üblich seien Widerspruch eingelegt.
Danke
Klaus
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