In Hessen hat jetzt ein Gericht einen Arzt zu einer Entschädigung von 20.000,- € zugunsten eines Patienten verurteilt, der es versäumt hatte, diesen Patienten über die Existenz des PSA-Tests aufzuklären. Mindestens zwei weitere solcher Prozesse sind in Hessen noch anhängig.
Ganz anders in punkto Entschädigung geht es - wie üblich - in den USA zur Sache. Dort wurde ein Arzt (Allgemeinmediziner) zu einer Entschädigung von 2.000.000,- USD verurteilt, der einen Patienten, einen über 50-jährigen Afro-Amerikaner (also Angehörigen derjenigen Bevölkerungsgruppe, die weltweit die höchste PK-Inzidenz hat), der ihn sieben Jahre lang wegen Routineuntersuchungen und Diabetes konsultiert hatte, nie auf den PSA-Test aufmerksam gemacht, geschweige denn ihm diesen Test angeboten hatte. Bei dem Patienten wurde schließlich in einer Klinik bei einem PSA-Wert von 74 ng/ml PK in fortgeschrittenem Stadium mit schlechter Prognose festgestellt.
Zur Begründung für seine Untätigkeit gab der Arzt vor Gericht an, dass er vom PSA-Test nichts halte, unter anderem, weil dieser Test nicht zwischen niedrigaggressivem und hochaggressivem PK unterscheiden könne und viele, vor allem ältere, Männer möglicherweise übertherapiert werden könnten.
Das Gericht stellte fest, dass dem Arzt zwar das Recht auf eine eigene Meinung zum PSA-Test zustehe, dass er aber nicht das Recht habe, aufgrund dieser Meinung seinen Patienten die Information über diesen Test vorzuenthalten. Der Patient habe hingegen das Recht, sich selbst eine Meinung zu bilden und zu entscheiden, ob er den Test wünscht oder nicht.
Nachzulesen (auf Englisch) hier:
Es gibt sicher einige Leser, denen solches ärztliches Verhalten bekannt vorkommt.
Ralf
Ganz anders in punkto Entschädigung geht es - wie üblich - in den USA zur Sache. Dort wurde ein Arzt (Allgemeinmediziner) zu einer Entschädigung von 2.000.000,- USD verurteilt, der einen Patienten, einen über 50-jährigen Afro-Amerikaner (also Angehörigen derjenigen Bevölkerungsgruppe, die weltweit die höchste PK-Inzidenz hat), der ihn sieben Jahre lang wegen Routineuntersuchungen und Diabetes konsultiert hatte, nie auf den PSA-Test aufmerksam gemacht, geschweige denn ihm diesen Test angeboten hatte. Bei dem Patienten wurde schließlich in einer Klinik bei einem PSA-Wert von 74 ng/ml PK in fortgeschrittenem Stadium mit schlechter Prognose festgestellt.
Zur Begründung für seine Untätigkeit gab der Arzt vor Gericht an, dass er vom PSA-Test nichts halte, unter anderem, weil dieser Test nicht zwischen niedrigaggressivem und hochaggressivem PK unterscheiden könne und viele, vor allem ältere, Männer möglicherweise übertherapiert werden könnten.
Das Gericht stellte fest, dass dem Arzt zwar das Recht auf eine eigene Meinung zum PSA-Test zustehe, dass er aber nicht das Recht habe, aufgrund dieser Meinung seinen Patienten die Information über diesen Test vorzuenthalten. Der Patient habe hingegen das Recht, sich selbst eine Meinung zu bilden und zu entscheiden, ob er den Test wünscht oder nicht.
Nachzulesen (auf Englisch) hier:
Es gibt sicher einige Leser, denen solches ärztliches Verhalten bekannt vorkommt.
Ralf
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