Bemerkenswert diese Pressemitteilung des G-BA von gestern:
"...dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Fachgesellschaften aufgrund ihrer Struktur und Finanzierung nicht die nötige Unabhängigkeit besitzen. Auch sind die Fachgesellschaften nicht immer einheitlich positioniert. Deshalb erkennt die Rechtsprechung auch lediglich dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) eine besondere Stellung mit einer so genannten „Richtigkeitsvermutung“ zu, die den Fachgesellschaften nicht zugebilligt wird"
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