Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
„Wir haben das beste Gesundheitswesen der Welt“
Einklappen
X
-
Stichworte: -
-
Harald_1933
Zitat von DschonnieMoin Harald,
wenn keiner hier reinschreibt, mach' ich das, wenn auch aus anderem Grund; Du als Experte mit ähnlichen Themen in dieser Rubrik, hast doch sicher ein paar fundierte Angaben zu meinem vorigen Post
"Biopsee(R) ... wer zahlt was?" Schaunmermal?
Gruß - Dschonnie
Deine Zuversicht ehrt mich; aber um der Wahrheit die Ehre zu geben, würde eine zuverlässige Antwort auf Deinen doch recht umfangreichen Fragenkatalog wohl eher dürftig aussehen. Das waren in Deinem von Dir eröffneten Thread:
die relevanten Fragen:
Zitat von DschonnieA) Muss ich auf der Basis "ortsnahe Klinik" mit Standard-Biopsie und entsprechend ungenauerer Bestrahlung (?) die entsprechenden fiktiven Kosten mit der GKK abrechnen oder habe ich Anspruchauf die qualitativ bessere Behandlung in der Uniklinik Heidelberg?
B) Muss/darf ich als "Bestrahlter", sofern auf der Basis "Ortsklinik" abgerechnet werden muss, selbst mein Auto fahren oder darf ich, wie mehrere Taxibetriebe angaben, mit ein Taxi zur Ortsklinik und zurück nehmen. Die Kosten liegen laut vorliegendem Angebot auf € 60,00 pro Fuhre (hin und zurück gesamt), somit, 35 Fuhren zu € 60,00 = € 2.100,00. Damit hätte ich die Hotelkosten raus. Die Fahrt mit ÖPNV würde, als Bestrahlter sowieso?, unzumutbar lange dauern und wäre demnach vermutlich "unzumutbar" im juristischen Sinne.
---
Wie sind Eure Erfahrungen und Kenntnisse diesbezüglich, wenn möglich mit Quellenangabe? Als Betroffener steht man den Argumenten der GKK uninformiert gegenüber. Ich bin Laie, die sind Profis.
---
Schon der Begriff "Ortsnahe Klinik" wirkt verwirrend, für mich nicht eindeutig in der Aussage. Die von Dir mit Belegen nachweisbaren Kosten für die Hotelübernachtung hätte man wohl vorab mit der GKV abklären sollen, zumindest die maximale Höhe pro Übernachtung in Euro. Bei 35 Übernachtungen hätte man in so machem Hotel ein Extraangebot aushandeln können. In Heidelberg gibt es zahlreiche Straßenbahn- und Busverbindungen, die man mit günstigen Tages - Wochen oder Monatstarifen hätte nutzen können. Tägliche Taxitransporte würden wohl nur bei Behinderung anerkannt werden. Die Nutzung Deines Privatfahrzeuges, wie von Ralf schon angeführt, würde wohl auch nur bei Behinderung zum Tragen kommen.
Zitat von DschonnieDie Fahrt mit ÖPNV würde, als Bestrahlter sowieso?, unzumutbar lange dauern und wäre demnach vermutlich "unzumutbar" im juristischen Sinne.
Ich bin als Privatpatient 35 x aus der Vorderpfalz mit Bus, dann S-Bahn, dann Straßenbahn nach Mannheim gefahren und die ca. 1 Kilometer Wegstrecke ab Straßenbahnhaltestelle bis zum Bestrahlungsplatz gelaufen. Der Heimweg verlief ähnlich.
Dschonnie, Du solltest aus meiner Sicht mit dem für Dich zuständigen Gesprächspartner bei der GKV ein ruhiges, sachliches Gespräch führen. Mit Forderungen kommt man oft nicht so weit wie mit höflichen Bitten. Das ist meine Lebenserfahrung.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Verhandlungsgeschick
P.S.: Es soll wohl auch schon die Möglichkeit der stationären Aufnahme in der Klinik während der gesamten Bestrahlungsdauer ausgenutzt worden sein.
Gruß Harald
Kommentar
Kommentar