Hallo Wolfgang (Hermes_53),
Klar ist das Gesetz, so wie es im Moment besteht, für dich in Ordnung, es entspricht ja deiner Glaubenseinstellung.
Ich glaube allerdings nicht an eine Mehrheit für das Verbot einer assistierten Sterbehilfe, wenn man die Menschen in einem Volksentscheid persönlich abstimmen ließe.
Wie schon in einem vorangegangenen Post angedeutet, kommt es bei der repräsentativen Demokratie durch lobbyistische Einflussnahme (insbesondere der Kirchen) zu Mehrheitsverhältnissen, die nicht die mehrheitliche Meinung in der Bevölkerung abbilden.
Nur so nebenbei bemerkt - ähnliche Effekte ergeben sich auch bei der durch Lobbyarbeit beeinflußte Mehrheitbildung in den EU-Gremien, wo der normale Bürger dann nur noch den Kopf schüttelt und sich in den getroffenen Entscheidungen nicht wiederfindet.
Von wegen lächerlich - ist es in den abendländisch geprägten Religionen etwa kein Dogma an einem von Gott bestimmten Ende des individuellen menschlichen Lebens zu zweifeln???
Dies wurde in diesem Thread auch noch an keiner einzigen Stelle angezweifelt. Es ging hier immer nur um das Recht auf einen selbstbestimmten Tod bei eigenständigem Vollzug unter geistiger Urteilsfähigkeit bei unumkehrbarer schwerster unerträglicher Lebenssituation. Auch stand die Sterbehilfe niemals in Zusammenhang mit depressiven Gemütslagen junger Menschen zur Diskussion.
Gruß mit dem Wunsch auf einen Volksentscheid zum Thema Sterbehilfe - aber dies lassen unsere Volksvertreter unter dem Einfluss von Kirchen und Ärzteverbänden/Krankenhausgesellschaften wohlweislich nicht zu und erklären die Bevölkerung diesbezüglich für unmündig und nicht entscheidungsfähig. Glücklicherweise haben wir eine unabhängige Justiz, die den Parlamentarierinnen gelegentlich die Leviten zu lesen vermag, wie hier mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht zur Bereitstellung von Medikamenten für die Lebensbeendigung geschehen.
Roland
Das Gesetz ist ok. Es kann nur die Bedürftigkeit einer mehr oder weniger großen Mehrheit abbilden.
Ich glaube allerdings nicht an eine Mehrheit für das Verbot einer assistierten Sterbehilfe, wenn man die Menschen in einem Volksentscheid persönlich abstimmen ließe.
Wie schon in einem vorangegangenen Post angedeutet, kommt es bei der repräsentativen Demokratie durch lobbyistische Einflussnahme (insbesondere der Kirchen) zu Mehrheitsverhältnissen, die nicht die mehrheitliche Meinung in der Bevölkerung abbilden.
Nur so nebenbei bemerkt - ähnliche Effekte ergeben sich auch bei der durch Lobbyarbeit beeinflußte Mehrheitbildung in den EU-Gremien, wo der normale Bürger dann nur noch den Kopf schüttelt und sich in den getroffenen Entscheidungen nicht wiederfindet.
Es ist noch lächerlicher daraus religiösen Dogmatismus zu konstruieren.
Das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen hat auch Grenzen. Die enden z.B. dort, wo er sich nicht mehr selber äußern kann. Sie sind auch beim depressiven jungen Menschen erreicht, der keinen Bock mehr hat.
Gruß mit dem Wunsch auf einen Volksentscheid zum Thema Sterbehilfe - aber dies lassen unsere Volksvertreter unter dem Einfluss von Kirchen und Ärzteverbänden/Krankenhausgesellschaften wohlweislich nicht zu und erklären die Bevölkerung diesbezüglich für unmündig und nicht entscheidungsfähig. Glücklicherweise haben wir eine unabhängige Justiz, die den Parlamentarierinnen gelegentlich die Leviten zu lesen vermag, wie hier mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht zur Bereitstellung von Medikamenten für die Lebensbeendigung geschehen.
Roland
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