Eine Anfrage an alle Forumsmitglieder, die bereits eine Erstbehandlung für das Prostatakarzinom vorgenommen haben.
Wie wahrscheinlich die meisten von euch, habe auch ich mich seit meiner Diagnose (PCa, T1c cN0 cM0 iPSA 8,4 ng/ml Gleason 3+4=7a) hier beim BPS und KISP schlau gemacht. Dabei haben mir insbesondere die umfangreichen Informationen im „Ersten Rat“ von Ralf-Rainer Damm weitergeholfen, aber auch die vielen gehaltvollen Forumsbeiträge. Letztendlich habe ich mich für eine Protonentherapie entschieden, der ich mich dann, bis dato erfolgreich, unterzogen habe.
Nun zur Sache: Meine Beihilfestelle verweigert die Kostenübernahme. Begründung: Mangelnde wissenschaftliche Evidenz für eine Überlegenheit der Protonentherapie gegenüber den herkömmlichen Therapieverfahren, S3-Leitlinie etc. - wurde hier ja schon vielfach diskutiert. Obwohl meine private KV ihren Teil der Kosten problemlos übernommen hat, würde ich mit diesem Bescheid auf einem Großteil der Gesamtkosten (ca. 34 000 EUR) sitzen bleiben. Es geht also ans Eingemachte.
Nach erfolgtem Widerspruch, hat mir die Beihilfe nun angeboten, zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen, aber höchstens bis zu einem Betrag, den eine der etablierten Behandlungsformen bei Patienten mit lokal fortgeschrittenem Prostatakarzinom (also RPE oder konventionelle Bestrahlung) gekostet hätte. Es wurde mir anheim gestellt, den Nachweis über eine sogenannte „Vergleichsrechnung“ zu erbringen. Das gestaltet sich allerdings äußerst schwierig. Sämtliche von mir angefragten Kliniken weigern sich strikt, mir eine solche „fiktive“ Kostenkalkulation zu erstellen, wahrscheinlich weil ich ja kein Neukunde bin, auch nicht gegen eine Aufwandsentschädigung. Kostenpläne werden wie ein Geheimnis gehütet, keiner will seine Kosten darlegen insbesondere, wenn es um die wahlärztlichen Leistungen geht. Dies zum Thema Transparenz in unserem Gesundheitssystem...
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Beihilfestelle auch eine beliebige Abrechnung der o.g. Verfahren anerkennt, soweit die einzelnen Positionen mit den jeweiligen technischen und ärztlichen Leistungen nach der GOÄ für Privatpatienten (bis zum 3,5 fachen Satz) nachvollziehbar sind. Es ist mir klar, dass ich bei dieser Regelung immer noch weit unter meinen Vorauszahlungen bleiben werde, aber immer noch besser mit unsicherem Ausgang eine Klage einzureichen.
Deshalb meine Frage: Verfügt jemand hier im Forum über eine möglichst hohe Kostenabrechnung für die radikale Prostatektomie oder eine 3-D konformale Strahlenbehandlung (auch IMRT oder IGRT), die er mir in Kopie, z.B. als pdf, zukommen lassen kann? Gerne auch Nachweise über alle damit zusammenhängenden Vor-/Nachsorgeuntersuchungen und Reha-Maßnahmen. Alle personenbezogenen Daten können anonymisiert (geschwärzt) sein, womit die Vertraulichkeit gewährleistet wäre. Als Dank würde ich dem hiesigen Förderverein eine großzügige Spende zukommen lassen. Wäre das möglich?
Zur Kommunikation würde ich den Weg über private Nachrichten und Email vorschlagen. Im Voraus vielen Dank.
Wie wahrscheinlich die meisten von euch, habe auch ich mich seit meiner Diagnose (PCa, T1c cN0 cM0 iPSA 8,4 ng/ml Gleason 3+4=7a) hier beim BPS und KISP schlau gemacht. Dabei haben mir insbesondere die umfangreichen Informationen im „Ersten Rat“ von Ralf-Rainer Damm weitergeholfen, aber auch die vielen gehaltvollen Forumsbeiträge. Letztendlich habe ich mich für eine Protonentherapie entschieden, der ich mich dann, bis dato erfolgreich, unterzogen habe.
Nun zur Sache: Meine Beihilfestelle verweigert die Kostenübernahme. Begründung: Mangelnde wissenschaftliche Evidenz für eine Überlegenheit der Protonentherapie gegenüber den herkömmlichen Therapieverfahren, S3-Leitlinie etc. - wurde hier ja schon vielfach diskutiert. Obwohl meine private KV ihren Teil der Kosten problemlos übernommen hat, würde ich mit diesem Bescheid auf einem Großteil der Gesamtkosten (ca. 34 000 EUR) sitzen bleiben. Es geht also ans Eingemachte.
Nach erfolgtem Widerspruch, hat mir die Beihilfe nun angeboten, zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen, aber höchstens bis zu einem Betrag, den eine der etablierten Behandlungsformen bei Patienten mit lokal fortgeschrittenem Prostatakarzinom (also RPE oder konventionelle Bestrahlung) gekostet hätte. Es wurde mir anheim gestellt, den Nachweis über eine sogenannte „Vergleichsrechnung“ zu erbringen. Das gestaltet sich allerdings äußerst schwierig. Sämtliche von mir angefragten Kliniken weigern sich strikt, mir eine solche „fiktive“ Kostenkalkulation zu erstellen, wahrscheinlich weil ich ja kein Neukunde bin, auch nicht gegen eine Aufwandsentschädigung. Kostenpläne werden wie ein Geheimnis gehütet, keiner will seine Kosten darlegen insbesondere, wenn es um die wahlärztlichen Leistungen geht. Dies zum Thema Transparenz in unserem Gesundheitssystem...
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Beihilfestelle auch eine beliebige Abrechnung der o.g. Verfahren anerkennt, soweit die einzelnen Positionen mit den jeweiligen technischen und ärztlichen Leistungen nach der GOÄ für Privatpatienten (bis zum 3,5 fachen Satz) nachvollziehbar sind. Es ist mir klar, dass ich bei dieser Regelung immer noch weit unter meinen Vorauszahlungen bleiben werde, aber immer noch besser mit unsicherem Ausgang eine Klage einzureichen.
Deshalb meine Frage: Verfügt jemand hier im Forum über eine möglichst hohe Kostenabrechnung für die radikale Prostatektomie oder eine 3-D konformale Strahlenbehandlung (auch IMRT oder IGRT), die er mir in Kopie, z.B. als pdf, zukommen lassen kann? Gerne auch Nachweise über alle damit zusammenhängenden Vor-/Nachsorgeuntersuchungen und Reha-Maßnahmen. Alle personenbezogenen Daten können anonymisiert (geschwärzt) sein, womit die Vertraulichkeit gewährleistet wäre. Als Dank würde ich dem hiesigen Förderverein eine großzügige Spende zukommen lassen. Wäre das möglich?
Zur Kommunikation würde ich den Weg über private Nachrichten und Email vorschlagen. Im Voraus vielen Dank.
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