Hallo,
sehr viele niedergelassene Urologen behaupten, dass Beratung und ärztliche Leistungen bei Erektionsstörungen (med. Erektile Dysfunktion, kurz ED) und anderen Sexualstörungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden und deshalb privat abgerechnet werden müssen (als sog. IGeL = individuelle Gesundheitsleistungen). Aber diese Argumentation ist nach unseren Recherchen falsch. Wir haben auch keinen Urologen gefunden, der uns entsprechende, rechtlich verbindliche Dokumente zeigen konnte. Wir wollen diese Vorgehensweise öffentlich machen und dazu beitragen, dass Männer mit ED finanziell korrekt behandelt werden. Weitere Informationen stehen in unserem Artikel "Kein Geld für falsche IGeL".
Mich interessiert besonders, ob und in welchem Maß auch PCa-Patienten bei Sexualstörungen privat zahlen müssen. Deshalb wäre ich dankbar, wenn hier einige Leser von ihren Erfahrungen berichten würden.
sehr viele niedergelassene Urologen behaupten, dass Beratung und ärztliche Leistungen bei Erektionsstörungen (med. Erektile Dysfunktion, kurz ED) und anderen Sexualstörungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden und deshalb privat abgerechnet werden müssen (als sog. IGeL = individuelle Gesundheitsleistungen). Aber diese Argumentation ist nach unseren Recherchen falsch. Wir haben auch keinen Urologen gefunden, der uns entsprechende, rechtlich verbindliche Dokumente zeigen konnte. Wir wollen diese Vorgehensweise öffentlich machen und dazu beitragen, dass Männer mit ED finanziell korrekt behandelt werden. Weitere Informationen stehen in unserem Artikel "Kein Geld für falsche IGeL".
Mich interessiert besonders, ob und in welchem Maß auch PCa-Patienten bei Sexualstörungen privat zahlen müssen. Deshalb wäre ich dankbar, wenn hier einige Leser von ihren Erfahrungen berichten würden.
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