Mal zur Kenntnis:
Gemäß Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 19 U 2/00 vom 25.08.2000 steht dem Betreiber eines sogenannten Chat-Rooms im Internet grundsätzlich ein "virtuelles Hausrecht" zu.
Wenn die Forumsbetreiber (meistens durch mich vertreten) der Meinung sind, dass ein Beitrag besser gelöscht werden sollte (einige mögliche Gründe sind in den Forumsregeln aufgezählt), dann können sie dies tun, ohne irgendjemanden um Erlaubnis zu fragen oder sich auf eine Diskussion einzulassen.
Ralf
Gemäß Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 19 U 2/00 vom 25.08.2000 steht dem Betreiber eines sogenannten Chat-Rooms im Internet grundsätzlich ein "virtuelles Hausrecht" zu.
Wenn die Forumsbetreiber (meistens durch mich vertreten) der Meinung sind, dass ein Beitrag besser gelöscht werden sollte (einige mögliche Gründe sind in den Forumsregeln aufgezählt), dann können sie dies tun, ohne irgendjemanden um Erlaubnis zu fragen oder sich auf eine Diskussion einzulassen.
Ralf
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