Liebe Forumfreunde,
Wer sich ungeschützt über WLAN mit seinem WLAN-Router oder Access Point verbindet und sich nicht vor Fremdnutzern schützt, muss damit rechnen, dass er fremdverursachte Anwalts- und Gerichtskosten zahlen muss.
Hintergrund: Die Angeklagten hatten sich gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen gewehrt, die von einem Musiker eingeklagt wurde. Ein Ehepaar argumentierte beispielsweise, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt ihren Computer nicht in Betrieb hatten und dieses auch belegen können. Sie wüssten nicht einmal, um wen es sich bei dem Kläger handelt. Außerdem würden sie keine Filesharing-Software besitzen.
Anhand der IP-Adresse wurden die Anschlüsse, von dem die Musikdateien geladen wurden, allerdings identifiziert. Offenbar sind ungesicherte WLAN-Zugänge schuld an dem Problem. Das Landgericht Düsseldorf zeigte sich in dem Verfahren der Auffassung, dass die Beschuldigten durchaus als Störer zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie ihren WLAN-Router nicht einmal rudimentär vor unbefugter Nutzung schützten.
Als Minimalschutz wird eine WEP-Verschlüsselung angesehen, wobei seit einigen Jahren schon WLAN-Geräte verfügbar sind, die WAP2 verschlüsseln können. Einige Geräte, so z.B. des Herstellers AVM-Fritz sind aufeinander abgestimmt und Werkseitig bereits verschlüsselt.
Die Verschlüsselung erfolgt ansonsten in aller Regel über den Browser (Internet Explorer, FireFox etc.) In der Adresszeile des Browsers wird beispielsweise http://192.168.0.1 eingegeben, um die Routersoftware aufzurufen. Die Eingabe der Folgeziffern hinter 192.168.x.x ist je nach Hersteller unterschiedlich, wird aber im Benutzerhandbuch beschrieben.
Wer sich nicht sicher ist, sollte das überprüfen.
Bei Unklarheiten antworte ich auf PN.
Herzliche Grüße, Heribert
Wer sich ungeschützt über WLAN mit seinem WLAN-Router oder Access Point verbindet und sich nicht vor Fremdnutzern schützt, muss damit rechnen, dass er fremdverursachte Anwalts- und Gerichtskosten zahlen muss.
Hintergrund: Die Angeklagten hatten sich gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen gewehrt, die von einem Musiker eingeklagt wurde. Ein Ehepaar argumentierte beispielsweise, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt ihren Computer nicht in Betrieb hatten und dieses auch belegen können. Sie wüssten nicht einmal, um wen es sich bei dem Kläger handelt. Außerdem würden sie keine Filesharing-Software besitzen.
Anhand der IP-Adresse wurden die Anschlüsse, von dem die Musikdateien geladen wurden, allerdings identifiziert. Offenbar sind ungesicherte WLAN-Zugänge schuld an dem Problem. Das Landgericht Düsseldorf zeigte sich in dem Verfahren der Auffassung, dass die Beschuldigten durchaus als Störer zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie ihren WLAN-Router nicht einmal rudimentär vor unbefugter Nutzung schützten.
Als Minimalschutz wird eine WEP-Verschlüsselung angesehen, wobei seit einigen Jahren schon WLAN-Geräte verfügbar sind, die WAP2 verschlüsseln können. Einige Geräte, so z.B. des Herstellers AVM-Fritz sind aufeinander abgestimmt und Werkseitig bereits verschlüsselt.
Die Verschlüsselung erfolgt ansonsten in aller Regel über den Browser (Internet Explorer, FireFox etc.) In der Adresszeile des Browsers wird beispielsweise http://192.168.0.1 eingegeben, um die Routersoftware aufzurufen. Die Eingabe der Folgeziffern hinter 192.168.x.x ist je nach Hersteller unterschiedlich, wird aber im Benutzerhandbuch beschrieben.
Wer sich nicht sicher ist, sollte das überprüfen.
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