Zur Klarstellung: Ich halte Holger und Ralf für redliche und rechtsschaffene Personen. Sie haben sich mit ihrer Entscheidung über Ausschluss von Horst nicht leicht gemacht und sie mit dem Verstoß gegen die Forum-Satzung begründet. Ich beanstande lediglich, dass Holger wegen Interessenkollision nicht befugt war, gegen Horst einen Ausschluss einzuleiten und Ralf seine Ermächtigung überschritten hat, die von mir eingeleitete Diskussion darüber zu beenden. Tatsache ist, dass Holger und Ralf sich durch Ausführungen von Horst beleidigt fühlen. Daher haben sie um Entschuldigung ersucht, der Horst nachgekommen ist. Ich werfe Holger und Ralf auch nicht vor, ihre Machtbefügnisse bewußt (im Kenntnis ihrer Voreingenommenheit) überschritten zu haben. Von Willkür und Machtmißbrauch ist daher - jedenfalls bei meinen Stellungnahmen - keine Rede.
Im übrigen habe ich auch die Vorgehensweise von Horst nicht gebilligt, bin aber der Meinung, dass man ein Unrecht nicht mit einem weiteren Unrecht ahnden soll.
Im übrigen habe ich auch die Vorgehensweise von Horst nicht gebilligt, bin aber der Meinung, dass man ein Unrecht nicht mit einem weiteren Unrecht ahnden soll.
Kommentar