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    #61
    Zitat von angst52 Beitrag anzeigen
    Ich denke mal, die Rienecker melden sich nicht, weil ich keine Wahlleistungen habe und mich wegen der hohen Hotelkosten bemerkbar gemacht habe.
    Mein Eindruck ist, dass man beim RPTC auf einem ziemlich hohen Ross sitzt. Schnelles Reagieren auf Anfragen ist nicht deren Sache. Bisher übernimmt erst die AOK die Behandlungskosten; sie hat, soweit ich weiß, einen Sonderpreis von 18.000,- € ausgehandelt. Privat versicherte Patienten sollen mit 40.000,- € zur Kasse gebeten werden. Welche PKK da mitspielt, ist mir nicht bekannt.

    Ralf

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      #62
      Danke für die Hausnummer

      Hallo RalfDm,
      Schnelles Reagieren auf Anfragen ist nicht deren Sache.
      nun muss ich mich nicht mehr wundern, warum die Rienecker sich nicht mehr melden. Schnell reagiert haben sie, postwendend kamen die Anmeldeformulare, doch mit meinen Anmeldedaten hadern sie. Meine private Krankenversicherung würde mit Sicherheit auf den AOK-Preis bestehen und die hohen Hotelkosten würden sie auch nicht übernehmen, also würde ich mich zum halben Preis privat einquartieren. Jetzt ist mir alles klar und ich kann mir eine demütigende Anfrage ersparen.
      Vielleicht soll man doch immer dort bleiben, wo man zu Hause ist!
      Vielleicht bin ich doch auf dem richtigen Weg?
      hoffnung52

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        #63
        IMRT - IGTR gesteuert

        Bitte, auch hier lesen.

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          #64
          Danke für den Hinweis

          Hallo Hutschi,
          ich würde sagen, so habe ich die Strahlentherapeuten verstanden, genau so. Mit dem CT wird vor der Bestrahlung die Navigation vorgenommen und die drei Gold-Seeds werden einjustiert. Durch die unterschiedliche Befüllung von Darm und Blase kann es zu leichten Lageveränderungen der Prostata kommen, die somit abgefangen wird. Hier wird auf eine Darmbefüllung (Kondom mit Wasser) verzichtet, nur die Blase sollte vor jeder Bestrahlung gut gefüllt sein und der Enddarm möglichst leer.
          Der angeführte Beitrag hat mir gezeigt, ich habe die Strahlentherapeuten richtig verstanden. Die Anzahl der Sitzungen und Höhe der Dosen sind auch dem heutigen Erkenntnisstand angemessen, so habe ich "unseren Strahlentherapeuten" hier verstanden.
          Ich denke mal, ich befinde mich auf dem richtigen Weg.
          gruß hoffnung52

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            #65
            Hallo angst, auch noch das bitte durchlesen. Ebenfalls diese Info. Noch lesenswert.


            "Glaube denen, die die Wahrheit suchen, und zweifle an denen, die sie gefunden haben"
            Andrè Gide)

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              #66
              Rechte und Pflichten öffentlicher Arbeitgeber

              Hallo,
              ich muss mal so unvermittelt in die Runde fragen.
              Wer kennt sich im öffentlichen Dienstrecht aus?
              Ich stehe jetzt vor dem Problem, die acht Wochen dauernde Bestrahlungstherapie meinem Arbeitgeber nahe zu bringen.
              Natürlich möchte ich, vorausgesetzt es geht mir gut, weiterhin ins Büro gehen und wenn möglich, nur zwischendurch mal zur Bestrahlung fahren.
              Kann man eigentlich Krankschreibungen stundenweise zerstückeln?
              Bei Urlaub soll es wohl gehen, wenn der Arbeitgeber es will, nur ist der Urlaub, wie es der Name schon sagt, zur Erholung da und nicht für Therapien – man ist ja wirklich krank.
              Andererseits einen Haufen Fehlstunden anhäufen ist auch nicht mein Ding, denn das ginge, andererseits kommt man davon ewig nicht runter. Unbezahlt Freistellung macht der Arbeitgeber natürlich am liebsten, doch wer verzichtet im Krankheitsfall schon gern auf sein Einkommen, man hat in dem vorliegenden Fall eh viel zu viele zusätzliche Ausgaben.
              Wegen des Krankentagegeldes brauche ich mir keine Sorgen machen, da bin ich adäquat versichert.
              Mich interessiert nur, wie kann ich mit meinem Arbeitgeber reden, gibt es Sonderregelungen oder bin ich Bittsteller. Eine flexible Arbeitszeit, die sich nach meinem Befinden richtet und die im Nachhinein durch eine Krankschreibung abgesegnet (gedeckelt) wird, wäre mir die liebste Lösung. Der Extremfall ist, ich gehe früh ins Büro, fahre zwischendurch zur Bestrahlung und komme wegen Durchfall nicht wieder von der Kiste, tauche also gar nicht wieder im Büro auf. Am nächsten Tag ist aber alles überstanden und ich kann meine Arbeit im Büro wieder ausführen.
              Ich hoffe, ihr habt mich insoweit verstanden.
              Gruß hoffnung52

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                #67
                Hallo,

                wo ist das Problem?

                Lasse Dich für die Zeit der Bestrahlung einfach krankschreiben. Dann kannst Du in Ruhe und Gelassenheit, Dich auf deine Therapie konzentrieren.

                Die Bestrahlung dauert täglich zwar nur ein paar Minurten, hinzu kommt die Vor- und Nachbereitungszeit mit Aus- und Anziehen. Außerdem verschieben sich die Termine manchmal durch Störungen und Wartungsarbeiten.

                Ferner ist meine eigene Erfahrung aus den Bestrahlungen, man wird zunehmend müder. Insofern finde ich es besser, wenn Du Dich nicht dem Stress der gleichzeitigen Berufstätigkeit aussetzt.

                Zumal Du im öffenltichen Dienst beschäftigt bist. Da brauchst Du Dir wegen der Krankschreibung keine Sorgen um den Arbeitsplatz machen!

                Gruß

                Hansjörg Burger
                Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Rhein-Neckar e.V.

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                  #68
                  Hallo Hansjörg,
                  sicher die einfachste aller logischen Überlegungen, doch denke ich immer etwas quer und möchte wenigstens etwas meinen Verpflichtungen nachkommen und auch am Ball bleiben. Wenn dir in der SHG nichts bekannt ist, wird es sicher keine Grautöne geben, sondern nur krank oder gesund.
                  Wenn ich dich mal an der Strippe habe, gibt es für mich, wenn ich mich für eine Strahlentherapie entscheide, eine AHB bzw. für privat Versicherte eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)? Gibt es hier eine Fortzahlung des Krankentagegeldes?
                  Wie muss ich mich verhalten, um mich geschickt zu verhalten, ohne vielleicht noch Fehler zu machen, die mir Nachteile einbringen?
                  Kannst du mir da helfen oder einen Spezialisten nennen?
                  Gruß hoffnung52

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                    #69
                    Hallo Günter,
                    soviel ich weiss, hat jeder, der einmal angestellt war und somit in die BfA eingezahlt hat, das Recht auf eine AHB und dann natürlich auch auf eine REHA im Folgejahr bzw. 6 Monate später.
                    In diesem Fall gibts wahrscheinlich von der Privatkasse auch keine Zahlungen, oder vielleicht doch ??? fragen! Der öffentliche Dienst kriegt sowieso Zuzahlungen (meine ich ) ??
                    ciao

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                      #70
                      Regulierung der Kosten für eine Protonen-Radiatio

                      Zitat von Ralf
                      Bisher übernimmt erst die AOK die Behandlungskosten; sie hat, soweit ich weiß, einen Sonderpreis von 18.000,- € ausgehandelt. Privat versicherte Patienten sollen mit 40.000,- € zur Kasse gebeten werden. Welche PKK da mitspielt, ist mir nicht bekannt.
                      Hier erfährt man auf Seit 4 von tbber etliches zu den Kosten und der Regulierung einer Protonenbestrahlung.

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                        #71
                        Zitat von angst52 Beitrag anzeigen
                        Hallo Hansjörg,
                        sicher die einfachste aller logischen Überlegungen, doch denke ich immer etwas quer und möchte wenigstens etwas meinen Verpflichtungen nachkommen und auch am Ball bleiben. Wenn dir in der SHG nichts bekannt ist, wird es sicher keine Grautöne geben, sondern nur krank oder gesund.
                        Wenn ich dich mal an der Strippe habe, gibt es für mich, wenn ich mich für eine Strahlentherapie entscheide, eine AHB bzw. für privat Versicherte eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)? Gibt es hier eine Fortzahlung des Krankentagegeldes?
                        Wie muss ich mich verhalten, um mich geschickt zu verhalten, ohne vielleicht noch Fehler zu machen, die mir Nachteile einbringen?
                        Kannst du mir da helfen oder einen Spezialisten nennen?
                        Gruß hoffnung52
                        Hallo lieber angst52 oder hoffnung52, was mir bedeutend besser gefällt!

                        Du machst Dir einfach zuviel "Kopf".

                        Ich weiß nicht, ob Du Angestellter oder Beamter im öffentlichen Dienst bist.

                        Als Angestellter hast Du 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung (also volles Gehalt) und max. 78 Wochen danach auf Krankengeld.

                        Nach der Bestrahlung steht Direine AHB (Anschlussheilbehandlung) zu. Als Angestellter übernimmt die Rentenversicherung die Kosten, als Beamter muss dies abgeklärt werden zwischen Beihilfe und privater Krankenkasse.

                        Bei der Bestrahlung gibt es nur ein Krank- oder Gesundsein. So eine Art "Teilzeitkrankenschein" gibt es beispielsweise beim Dialysepatienten, aber nicht beim Krebspatienten. Diese Auskunft habe ich von der kompetenten Mitarbeiterin einer REHA-Klinik erhalten.

                        Ich hoffe, dass damit Deine Fragen und vor allen Dingen Deine Probleme gelöst sind.

                        Lass Dich während der Bestrahlung krankschreiben und konzentriere Dich auf die Behandlung!

                        Gruß

                        Hansjörg Burger
                        Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Rhein-Neckar e.V.

                        PS: Vor welchem Fehler hast Du eigentlich Angst?

                        Du läßt Dir von Deinem Hausarzt oder Urologen eine Krankmeldung ausstellen und reichst Diese beim Personalbüro Deines Arbeitgebers ein. Den Arbeitgeber geht übrigens nichts an, an was Du erkrankt bist. Wobei ich persönlich auch da mit offenen Karten spielen würde, um so mehr Verständnis kannst Du erwarten.

                        Dies würde ich auch rechtzeitig dem Arbeitgeber signalisieren, damit er eine Vertretung für Deine Arbeit organisieren kann.

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                          #72
                          Hallo Hansjörg,
                          mit der Ehrlichkeit habe ich schon angefangen und denke, ich bin auf einem guten Weg.
                          Genau, so wie bei Dialysepatienten, hätte es so etwas auch für Bestrahlungspatienten geben können. Was nicht ist, ist eben nicht und wird auch nicht.
                          Ich bin privatversicherter Angestellter, dass heißt, nach sechs Wochen bekomme ich mein Krankentagegeld, welches ich noch nie in Anspruch genommen habe.
                          Vor welchem Fehler hast Du eigentlich Angst?
                          Ich habe in meinen allg. Versicherungsbedingungen gelesen, dass ich eine AHB nur bekomme wenn es sich um eine Klinik handelt und wenn es eine Mischform ist, benötige ich die Zustimmung meiner Versicherung. Weiterhin muss ich unbeding arbeitsunfähig geschrieben sein ,sonst gibt es keine Fortzahlung des Krankentagegeldes. Da gibt es so viele Nebenbestimmungen, die so miteinander verwoben sind, da können die sich immer rauswinden, wenn sie es wollen. Beantragen muss ich (bzw. mein behandelnder Klinikarzt) die AHB bei meinem Rentenversicherer, das habe ich schon in anderen Foren gelesen.
                          Die Fehlerangst war eigentlich mehr auf die Wortglauberei gemünzt, wie AHB oder AGM etc. etc.,
                          wer weiß, was da noch alles auf mich wartet?
                          Ich werde es so machen, krank ist krank! Ein paar Nebenwirkungen, wie Harndrang und Durchfall soll es ja geben, der Umfang ist noch offen.
                          ich mache mich nicht verrückt, nur denke ich gern wie ein Schachspieler in mehreren Zügen voraus, das erspart manchmal eine Menge Überraschungen.
                          gruß hoffnung52

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                            #73
                            Hallo Hoffnung52,

                            dann ist ja alles klar. Die Bestrahlung findet nehme ich an einer Klinik und nicht in einer Praxis statt. Dann hast Du auch Anspruch auf die AHB.

                            Das mit dem Krankengeld wird sich auch regeln lassen. Du wirst ja eine richtige Krankschreibung vorlegen können.

                            Gruß

                            Hansjörg Burger

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                              #74
                              Ich werde mich kommende Woche entscheiden

                              Hallo BurgerH,
                              natürlich gehe ich in eine Strahlenklinik unserer Uni und denke, da auch gut aufgehoben zu sein. Was man mir bis jetzt so mitteilte, an Aussagen zu möglichen Nebenwirkungen und Spätfolgen, wie Harndrang, Durchfall, Zeugungsunfähigkeit etc., ist bei der vorgesehenen Einzel-und Gesamtdosis bzw. Häufigkeit der Sitzungen, sehr glaubwürdig. Ich denke mal, hier geht es nicht um Gewinnmaximierung, sondern um Heilungschancen und Verträglichkeiten für den Patienten. Nachdem ich hier im Forum viele Informationen gewinnen konnte und sich alles deckt, werde ich auch immer ruhiger.
                              Womit ich noch unsicher bin, weil ich nichts in den allg. Versicherungsbedingungen gefunden habe, ob die Krankschreibung durchgängig sein muss oder unterbrochen sein kann? Ich gehe davon aus, dass nach der ambulanten Bestrahlung an einer Klinik, nicht sofort eine AHB stattfinden kann, weil der Rententräger für seine Entscheidung schon 4 Wochen braucht. Selbst wenn ich den Antrag schon vor der letzten Bestrahlung stelle, könnten hier ein paar Wochen "Leerlauf" entstehen. Frage: "Muss ich durchhgehend krank geschrieben sein oder kann ich zwischendurch auch mal arbeiten gehen und lasse mich dann für die Zeit der AHB wieder wegen derselben Krankheit (krank) arbeitsunfähig schreiben?"
                              Diese Frage ist in den allg. Geschäftsbedingungen nicht beantwortet und fragen, kann ich dass den Versicherer wohl nicht. Es sind die kleinen Formfehler, die einem manchmal alles zunichtemachen können.
                              Vielleicht kannst du mir weiter helfen oder weißt Rat.
                              gruß hoffnung52

                              dieser Link ist gut:
                              Zuletzt geändert von angst52; 12.02.2010, 10:13. Grund: vergessen

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                                #75
                                Hallo hoffnung52,
                                Grüße aus dem verschneiten Norden der Republik.
                                Meine Meinung zur AHB: wenn sie denn obligatorisch ist, dann sollte Dein Antrag bereits zu Beginn Deiner Strahlentherapie gestellt werden, das Krankenhaus/der Sozialdienst wird Dir dabei helfen. Der Antrag ist dann durch, wenn Du die Therapie beendet hast und könntest theoretisch gleich im Anschluss zur AHB fahren. So würde ich das machen, ohne mich in den Bestimmungen aus zu kennen. Denke jetzt, wie es Dir andere auch schon empfohlen haben, an Deine Gesundheit. Dein Arbeitgeber (der öffentliche Dienst) wird da keine Probleme machen, denn du bist doch auf der sicheren Seite. Stelle Deinen Tatendrang in den Dienst Deiner Gesundheit, nur das zählt.
                                Gruß
                                BerndM
                                http://de.myprostate.eu/?req=user&id=57

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