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    #31
    Zitat von Advo024 Beitrag anzeigen

    Die Möglichkeiten eines gesetzlich Versicherten ohne finanziellen Spielraum und eigenen juristischen Kenntnissen zur Erlangung von zeitnahen Erstattungen bei der KK bleiben merklich beschränkt.


    Die private KK Victors hat vor einigen Tagen nach der Zahlung von bislang deutlich mehr als 50.000,00 Euro (ab März 2022) den gesamten Versicherungsvertrag gekündigt und versucht so -statt der Ablehnung von Einzelmaßnahmen- der Eintrittspflicht künftig gänzlich zu entgehen.

    Auch wenn dies nicht gelingen dürfte, bedeutet dies nun jede Menge zusätzlicher Arbeit und gegebenenfalls Langmut, sollten gerichtliche Verfahren notwendig werden.
    Ja, die Versichertengemeinschaft lässt es sich einiges kosten, die Gesellschaft von uns älteren Herrschaften ein wenig länger zu genießen. In der GKV, wo begrenzte Mittel für alle reichen müssen, kann ich es nachvollziehen, wenn Versicherungen bisweilen knauserig sind.

    Aber in der PKV, wo hohe Beiträge vor außergewöhnlichen Belastungen schützen sollen, ist es eine Unverschämtheit, medizinisch sinnvolle Behandlungen zu verweigern. Als ich für meine RP meine deutsche Versicherung reaktivierte, hatte ich wohl Glück, dass diese anstandslos zahlte, dann allerdings Canada Revenue keinen Cent Steuererstattung gewährte.

    Silva, was hat denn eure Versicherung zur Begründung vorgetragen, euch einfach so zu kündigen? Und mit was für einer Frist? Das ist ja eine Geschichte, die sonst eher aus den USA berichtet wird!

    Gruß Karl
    Nur der Wechsel ist bestaendig.

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      #32
      Ich danke euch für euren Gedankenaustausch.
      Leitlinien unterscheiden eben nur schwarz und weiß u ignorieren, dass es viell auch noch etwas dazwischen gibt, was patientienindivudell entschieden werden müsste.
      Der Professor in der Uni hat uns definitiv zum PSMA Pet geraten.Er glaubt an Lymphknotenmetastasen, die ich ehrlich gesagt auch im Verdacht habe.
      Wir haben jetzt beschlossen in Vorkasse zu gehen u es ggf über die Rechtschutz einzuklagen.Ob das nun der richtige Weg ist weiß letztendlich keiner,denn keiner hat die bereits erwähnte Glaskugel.
      Es ist schwierig zwischen Bauchgefühl u Kopf zu entscheiden,aber daran werden wir uns gewöhnen müssen.
      Habt vielen Dank

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        #33
        Silvia, eure PKV ist eine Zusatzversicherung? Die Vollversicherung wäre nur bei schwerwiegendem Vertragsverstoß kündbar.

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          #34
          @Martin

          Danke Martin für deine freundliche Nachfrage.

          Ja, es handelt sich um eine seit Jahrzehnten bestehende Vollversicherung mit Beitragseinzug durch die PKV,
          so dass es mangels eines Vertragsverstoßes aus materiellen Gesichtspunkten auch nur beim Versuch
          der begründungslos erfolgten Kündigung bleiben kann.

          Eine andere Frage betrifft die prozessuale Durchsetzung bei einem Ombudsmann (Schiedsstelle) oder bei Gericht.
          Da muss man regelmäßig Zeit haben, selbst im Rahmen einstweiliger Rechtsschutzverfahren. Nicht jeder Schwerkranke hat diese.
          Daher erscheint uns das Vorgehen der PKV System zu haben. Wir mögen uns zu helfen wissen und uns nur ärgern.
          Nicht vorstellen möchte ich mir aber das Entsetzen eines Todkranken, der noch an die Vertragstreue seines Gegenübers glaubt
          und sich nichts anderes hat zu schulde kommen lassen, als nach vielen Jahren der Beitragszahlung kostenintensiv zu erkranken.
          Holt er sich dann nicht rechtzeitig anwaltliche Hilfe, hat die KK ihr Ziel seiner Entledigung erreicht,
          zumal die Wortwahl zur Übermittlung des Geschehens („Status: beendet“ statt Kündigung) nicht jeden rechtzeitig aufmerksam werden lässt.


          @Daniela

          hat euch der Prof. erklärt, welche Relevanz das Ergebnis der PSMA-PET-CT
          auf sein Therapiekonzept mit dem bisherigen Vorschlag einer OP beziehungsweise Bestrahlung haben wird?


          Liebe Grüße
          Silvia
          https://de.myprostate.eu/?req=user&id=1097

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            #35
            Hallo Silvia,
            er meinte,so wie ich es bereits im Forum gelesen habe,dass bis zu 5 Metastasen bestrahlt werden können.
            Auf meine Frage,ob bei Metastasierung ein Op Ausschluss stattfindet,meinte er,dass dies individuell zu betrachten ist u er vor uns einen Patienten hatte,der eine Lymphknotenmetastase hatte u trotzdem operiert wurde.
            Ich verstehe deine Argumente bezüglich der Entfernung des primären Tumors(u hab auch eine Studie gefunden,die das belegt),aber wir haben heute wirkl nach Bauchgefühl entschieden.Ich hoffe es ist der richtige Weg.

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              #36
              @Karl

              deine freundliche Nachfrage ist mir leider zunächst durchgegangen. Nun aber gerne noch die Antwort:

              Das Kuriose ist ja, dass bislang betreffend alle Leistungen, bei denen ich mit einer Ablehnung zur Erstattung gerechnet hatte (PSMA-PET-CT sowie Lutetium-Therapie),
              anstandslos und ohne Nachfrage ebenso wie zu den sonstigen ambulanten und stationären Leistungen eine vollständige Erstattung erfolgte.

              Die nun aus dem Nichts erhaltene „Vertragsaufhebung“ erfolgte mit den berühmten 3 F, die in der Juristerei eigentlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde kennzeichnen:

              Formlos
              ohne vernünftige Bezeichnung und/oder Begründung
              „Ihren Vertrag haben wir verändert …“.
              Fristlos
              mit Datum des Schreibens:
              ambulante ärztliche Leistungen: beendet
              zahnärztliche Leistungen beendet
              stationäre Behandlung beendet
              Fruchtlos
              bislang ohne jegliche Reaktion auf unser Begehren zur auch formellen Vertrags-Wiederherstellung (Frist läuft noch bis zum Ende der Woche)

              Liebe Grüße
              Silvia
              https://de.myprostate.eu/?req=user&id=1097

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                #37
                Also vielen Dank, Silvia. Mir wäre die Relevanz eines solchen Schreibens hoffentlich nicht entgangen, aber schon bei der richtigen Wahl der Antwort hätte ich bestimmt die Fristen vergessen.

                Meine PKV ist übrigens die #2 auf der Liste der zahlreichsten Beschwerden. Ich nehme deine Empfehlung an, mir ggf rechtzeitig einen Anwalt zu nehmen, obwohl ich das eigentlich immer versuche zu vermeiden. Wenn eine gütliche Einigung möglich ist, soll man das versuchen.

                Gruß Karl
                Nur der Wechsel ist bestaendig.

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                  #38
                  Silvia, das ist ein unglaublicher Vorgang, sowohl inhaltlich als auch der Form nach. Ich kannte das nur von der Zusatzversicherung, was 2001 der Grund war, warum wir uns alle hier voll versichert hatten.
                  Da wäre dann der Name der Versicherung interessant...

                  Kommentar


                    #39
                    Dem schliesse ich mich an......
                    http://de.myprostate.eu/?req=user&id=550&page=data

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                      #40
                      Liebe Silvia,
                      deine Aufklärung

                      Zitat von Advo024 Beitrag anzeigen
                      ....
                      Die nun aus dem Nichts erhaltene „Vertragsaufhebung“ erfolgte mit den berühmten 3 F, die in der Juristerei eigentlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde kennzeichnen:

                      Formlos
                      ohne vernünftige Bezeichnung und/oder Begründung
                      „Ihren Vertrag haben wir verändert …“.
                      Fristlos
                      mit Datum des Schreibens:
                      ambulante ärztliche Leistungen: beendet
                      zahnärztliche Leistungen beendet
                      stationäre Behandlung beendet
                      Fruchtlos
                      bislang ohne jegliche Reaktion auf unser Begehren zur auch formellen Vertrags-Wiederherstellung (Frist läuft noch bis zum Ende der Woche)

                      Liebe Grüße
                      Silvia
                      werde ich in meinem Funeralnotizbuch (Für die wichtigen Momente des Lebens) festhalten.
                      Danke!

                      Winfried

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                        #41
                        Private Krankenversicherung

                        Hallo Silvia,

                        ich schließe mich den Kommentaren an, daß der Name dieser speziellen PKV schon interessant wäre. Andererseits werdet Ihr da wohl ein wenig Vorsicht walten lassen (müssen). Nicht daß die PKV Anlaß hat, Euch Rufschädigung o.ä. vorzuwerfen...

                        Ich werde meine PKV hier wahrscheinlich auch nicht outen. Ich habe keine mit Eurem Fall vergleichbare Auseinandersetzung mit denen. Ich gehöre "nur" zu den vielen PKV-Versicherten, die im Alter von den Beiträgen zunehmend stranguliert werden, z.Zt. streite ich mich wegen einer zusätzlichen Beitragserhöhung um 20%, weil Wohnsitz im (angeblich teureren) Ausland. Für die gesetzlich Versicherten: Rückkehr in die gesetzliche KK ausgeschlossen, dito der Gang zu einer anderen PKV auf Grund der Forumstypischen Vorgeschichte.

                        Ich würde mich aus heutiger Sicht vermutlich nicht wieder privat versichern. Ich schätze allerdings, daß dieser Rat an dieser Stelle beim durchschnittlichen Alter der hier Rat Suchenden nicht die Richtigen erreicht...

                        Viel Erfolg beim Kampf mit dem Drachen.
                        Gruß, Rastaman

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                          #42
                          Hallo,ich wollte mich nochmal kurz melden.
                          Das Ergebnis vom PSMA Pet ist heute ausgewertet worden.
                          Es wurden keine Metastasen gefunden.
                          Der Wert wurde ja anfänglich von 100 auf 200 korrigiert,da der Urologe selbst nur bis 100 messen kann.Mitlerweile liegt der PSA bei 300, obwohl im PSMA Pet keine Metastasen gefunden wurden.
                          Bis morgen haben wir Bedenkzeit,ob wir eine OP oder Bestrahlung durchführen lassen.
                          Hat schon mal jemand von euch ähnliches erlebt oder gehört?

                          Kommentar


                            #43
                            Hallo Daniela,
                            Zitat von Daniela2022 Beitrag anzeigen
                            Mitlerweile liegt der PSA bei 300, obwohl im PSMA Pet keine Metastasen gefunden wurden.
                            Das kann auch daran liegen, dass der Krebs PSMA-negativ ist. Das ist bei fünf bis zehn Prozent aller Fälle so. Man kann dann nur eine "normale" PET/CT-Bildgebung machen, die leider längst nicht so aussagekräftig ist wie eine PSME-PET/CT.
                            Dass bei einem PSA von 300 ng/ml noch keine Metastasen vorlägen, wäre, gelinde gesagt, sehr ungewöhnlich.

                            Das Fehlen eines Beweises für etwas ist kein Beweis für dessen Fehlen.
                            Das ist leider so.

                            Ralf

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                              #44
                              Bei einem PSA von 300 wird man mit einem "normalen" FDG-PET/CT eine aussagefähige Bildgebung machen können. Die Kosten für diese Untersuchung übernimmt normalerweise die Krankenkasse.

                              Kommentar


                                #45
                                Liebe Daniela,

                                ja, mit einem FDG-PET/CT lassen sich regelmäßig auch PSMA negative Tumorherde detektieren.

                                Auch gibt es neue hochsensitive Radiopharmaka, die zu einer erheblichen Steigerung der Genauigkeit
                                bei der Prostatakrebs-Diagnose führen. So wird derzeit ein Radiopharmakon getestet, das eine
                                deutlich längere Halbwertszeit hat, da es das Isotop Zirkonium 89 enthält. Dieses ist auch nach
                                mehreren Tagen noch nicht vollständig zerfallen. Bei dessen Einsatz sollen bei Patienten, deren
                                konventionelle PSMA PET/CTs mit Blick auf Metastasen sämtlich negativ waren,
                                Tumore und Metastasen selbst im Anfangsstadium erkannt worden sein.

                                Doch welchen Vorteil könnte eine solche Aufklärung in der aktuellen Situation deines Vaters
                                bei drastisch steigendem PSA haben? Dass bei einem PSA von derzeit 300 ng/ml nicht schon längst
                                (Mikro-) Metastasen vorhanden sind, wäre -wie Ralf es zurückhaltend formuliert-, gelinde gesagt,
                                sehr ungewöhnlich. Davon solltet ihr vielmehr auch ohne weitere Untersuchungen ausgehen.

                                Soweit es hinsichtlich der möglichen Behandlung des Primärtumors aus Sicht des behandelnden
                                Urologen keine Rolle spielt und er mit dem Ausschluss von Metastasen gemäß PSMA-PET-CT
                                zufrieden ist, würden wir die Chance ergreifen, um zunächst die Primärquelle neuer Metastasen
                                zeitnah entfernen zu lassen.

                                Neben einer OP kann auch eine Ablation des Primärtumors mittels IRE oder HIFU in Betracht
                                gezogen werden.
                                Die Voraussetzungen einer äußeren Bestrahlung ohne/mit Abklärung PSMA negativer Tumorherde
                                kennen wir nicht.

                                Vor der Einleitung weiterer Therapien würden wir dann die weitere Diagnostik betreiben.

                                Liebe Grüße
                                Silvia


                                P.S.:

                                Die Krankenkasse Victors hat zur Vermeidung eines Klageverfahrens erwartungsgemäß eingelenkt
                                und alles als bedauerlichen Irrtum bezeichnet. Nach diversen Entschuldigungen ist die Sache
                                für uns damit erledigt, zumal nun eine persönliche Sachbearbeiterin sehr engagierte Hinweise
                                zu unseren Gunsten erteilt.
                                https://de.myprostate.eu/?req=user&id=1097

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