Im Basiswissen, Kapitel 8.2.1 wird u.a auch über CyberKnife informiert, auch mit dem Hinweis, dass ggfls. gesetzliche Krankenkassen die Kosten - zumindest bis zu einem bestimmten Betrag - übernehmen. Wenn man den Infos der verschiedenen CyberKnife-Zentren in Deutschland glauben darf, gibt es bereits eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen die die Kosten übernehmen (teilweise gibt es den Hinweis "bei Vorliegen bestimmter Indikationen". Ferner habe ich herausgefunden, dass die Kosten auch beihilfeberechtigt sind.
Nachdem CyberKnife ja außerhalb der S3-Leitlinien angewendet wird, verstehe ich den Zusammenhang hier nicht ganz. Welches Interesse haben denn gesetzliche Krankenkassen, dass für dieses Verfahren die Kosten übernommen werden, wenn für die Verfahren keine entsprechenden Studien bestehen und deshalb auch keine Verankerung in der S3-Leitlinie erfolgen kann.
Ich habe oft schon gehört bzw. gelesen, dass gesetzliche Krankenkassen sehr restriktiv oder zurückhaltend sind, wenn es um die Kostenübernahme von bestimmten Medikamenten geht.
Andererseits wiederum frage ich mich, warum ist es den CyberKnife-Zentren nicht gelungen, über 15 Jahre hinweg (solange gibt es das mindestens schon) entsprechende Studien aufzubauen?
Vielen Dank für Rückmeldungen und Meinungen.
Nachdem CyberKnife ja außerhalb der S3-Leitlinien angewendet wird, verstehe ich den Zusammenhang hier nicht ganz. Welches Interesse haben denn gesetzliche Krankenkassen, dass für dieses Verfahren die Kosten übernommen werden, wenn für die Verfahren keine entsprechenden Studien bestehen und deshalb auch keine Verankerung in der S3-Leitlinie erfolgen kann.
Ich habe oft schon gehört bzw. gelesen, dass gesetzliche Krankenkassen sehr restriktiv oder zurückhaltend sind, wenn es um die Kostenübernahme von bestimmten Medikamenten geht.
Andererseits wiederum frage ich mich, warum ist es den CyberKnife-Zentren nicht gelungen, über 15 Jahre hinweg (solange gibt es das mindestens schon) entsprechende Studien aufzubauen?
Vielen Dank für Rückmeldungen und Meinungen.
Kommentar