Werde seit meiner PK-Diagnose u.a. mit ADT behandelt und habe vor ein paar Wochen endlich einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises gestellt.
Aufgrund dauerhafter ADT bin ich von einem Grad der Behinderung von 60 % ausgegangen. Vom Versorgungsamt erhielt ich jetzt einen Bescheid mit GdB 50 „Erkrankung der Prostata“.
Kann es event. sein, dass ein dauerhaft hormonbehandelter Prostatakrebs in letzter Zeit von GdB 60% auf GdB 50 % herabgestuft wurde?
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Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen, schon deshalb:
„Bei der Beurteilung sind wir von folgenden Erwägungen ausgegangen:
Der GdB für die Erkrankung des Hodens richtet sich nach dem vorliegenden Stadium der Erkrankung….“
Da scheint es im Amt an elementaren Kenntnissen der Anatomie zu fehlen.
Franz
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