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GdB bei Änderung der Tumorklassfizierung während der Heilungsbwährung

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    GdB bei Änderung der Tumorklassfizierung während der Heilungsbwährung

    Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe mich bewusst für dieses Forum entschieden, weil die Qualität und die Umgangsformen prima sind.

    Auch wenn es bei einer Krebserkrankung wichtigeres gibt als den Grad der anerkannten Schwerbehinderung, möchte ich dennoch eine Frage adressieren. Folgend zusammengefasst meine "Krebshistorie":

    Erstdiagnose 02.2022 nach MRT und Stanzbiopsien = T 1c. = aktive Überwachung. Auf Anraten des Sozialdienstes der Klinik wurde ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt. Diesem wurde auch stattgegeben mit einem GdB von 50, für die Dauer der Heilungsbewährung von 2 Jahren. Soweit so gut, steht ja auch so in den Versorgungsmedizinischen Richtlinien. Die HBW läuft 06.24 ab, dann Schutzfrist von 3 Monaten.

    Am 10.01. 2024 wurde ich wegen steigender PSA Werte und absoluter Verunsicherung und Ängsten im Rahmen einer RARP mit Lymphadenektomie bds. operiert.
    Nach der durchgeführte histologischen Untersuchung des entnommenen Gewebes erfolgte eine Änderung der Tumorklassifikation auf jetzt pT3a, LO, pNO, Pn 1, R1 = Stadium 3. Das Ergebnis hat mich natürlich schockiert.

    Der Sozialdienst hat mir geraten infolge dessen einen Antrag auf Verlängerung der Heilungsbewährung und Neufestsetzung des GdB auf 80 zu stellen, werde ich wohl auch tun.

    Bevor ich da aktiv werde, hat jemand von Euch hierzu Erfahrungen oder Ergebnisse?

    Habt vielen Dank für Eure Bemühungen. Die SuFu zu dieser Fragestellung hat mich leider nicht weiter gebracht.

    VG Zinker01



    #2
    Hallo Zinker,

    stelle auf jeden Fall den Antrag auf Erhöhung der GDB und Verlängerung der Heilbewährung. Ich habe mal mit einer Sachbearbeiterin gesprochen, bei mir ging es darum, dass ich mit meinem Gleason 9 gleich 90% und fünf Jahre bekam. Allerdings hatte ich nach Erteilung des Ausweises noch eine Bestrahlung. Sie sagte, dies würde keine Rolle spielen, weil bei der Beurteilung der schwere des Krebses, absehbare nachfolgende Therapieen mit berücksichtigt werden.

    Du hast aber die Situation, dass sich deine Ausgangsprognose verschlechtert hat, das konnte bei der Erteilung ja nicht mit einfließen. Was ich auch sagen muss, ich hatte das Versorgungamt per Kontaktformular angeschrieben, und am nächsten Tag einen Rückruf erhalten.

    Dir alles Gute, Karl

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      #3
      Hallo Zinker, mir wurde nach der OP in NRW eine unbefristete GdB v. 50 % gewährt. Nach der OP bekam ich 3 Bestrahlungen und "nur" noch Therapien mit palliativer Zielsetzung. Ich stellte daher im Oktober 2023 an meinem neuen Wohnort in NdS einen Antrag auf Erhöhung der GdB. Die wurde mir letzten Monat abgelehnt mit der Begründung, ich wäre noch bis zum nächsten Jahr in der Heilungsbewährung, d.h. meine bislang unbefristete GdB v. 50 % wurde nun auch noch auf 5 Jahre -nachträglich- befristet.
      Ich habe Widerspruch eingelegt. Mal abwarten, was der Verwaltungshengst nun wiehern wird....
      VG, Jürgen

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        #4
        Zitat von Strada Beitrag anzeigen
        Hallo Zinker, mir wurde nach der OP in NRW eine unbefristete GdB v. 50 % gewährt. Nach der OP bekam ich 3 Bestrahlungen und "nur" noch Therapien mit palliativer Zielsetzung. Ich stellte daher im Oktober 2023 an meinem neuen Wohnort in NdS einen Antrag auf Erhöhung der GdB. Die wurde mir letzten Monat abgelehnt mit der Begründung, ich wäre noch bis zum nächsten Jahr in der Heilungsbewährung, d.h. meine bislang unbefristete GdB v. 50 % wurde nun auch noch auf 5 Jahre -nachträglich- befristet.
        Ich habe Widerspruch eingelegt. Mal abwarten, was der Verwaltungshengst nun wiehern wird....
        VG, Jürgen
        Hallo Jürgen, danke für die Antwort; mal schaun, was der Verwaltungshengst so von sich gibt. Ich arbeite übrigens bei einer Berufsgenossenschaft und bin auch so einer :-)

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          #5
          Zitat von urosport Beitrag anzeigen
          Hallo Zinker,

          stelle auf jeden Fall den Antrag auf Erhöhung der GDB und Verlängerung der Heilbewährung. Ich habe mal mit einer Sachbearbeiterin gesprochen, bei mir ging es darum, dass ich mit meinem Gleason 9 gleich 90% und fünf Jahre bekam. Allerdings hatte ich nach Erteilung des Ausweises noch eine Bestrahlung. Sie sagte, dies würde keine Rolle spielen, weil bei der Beurteilung der schwere des Krebses, absehbare nachfolgende Therapieen mit berücksichtigt werden.

          Du hast aber die Situation, dass sich deine Ausgangsprognose verschlechtert hat, das konnte bei der Erteilung ja nicht mit einfließen. Was ich auch sagen muss, ich hatte das Versorgungamt per Kontaktformular angeschrieben, und am nächsten Tag einen Rückruf erhalten.

          Dir alles Gute, Karl
          Hallo Karl, danke für die prompte Antwort, ich werd mein "Glück" mal versuchen. Wie sagte der leider verstorbene Kaiser.....schaun mer mal

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            #6
            Sollte kein Problem sein. Ich habe nach Gleason 7a GdB50 und 5 Jahre Bewährung bekommen; Rezidivbehandlung nach 2 Jahren berechtigte zu GdB80 für 5 Jahre, welches ich erst 2 Jahre nach Rezidivbehandlung beantragte und rückwirkend erhielt. Also anfangs 2 Jahre GdB50, dann 5 Jahre GdB80. Da Finanzamt gewährte die erhöhte Steueremäßigng rückwirkend für bereits endgültige Bescheide (Einspruchsfrist vorbei und" Vorbehalt der Nachprüfung" aufgehoben) - so steht es im Gesetz.

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              #7
              Zitat von Strada Beitrag anzeigen
              Hallo Zinker, mir wurde nach der OP in NRW eine unbefristete GdB v. 50 % gewährt. Nach der OP bekam ich 3 Bestrahlungen und "nur" noch Therapien mit palliativer Zielsetzung. Ich stellte daher im Oktober 2023 an meinem neuen Wohnort in NdS einen Antrag auf Erhöhung der GdB. Die wurde mir letzten Monat abgelehnt mit der Begründung, ich wäre noch bis zum nächsten Jahr in der Heilungsbewährung, d.h. meine bislang unbefristete GdB v. 50 % wurde nun auch noch auf 5 Jahre -nachträglich- befristet.
              Ich habe Widerspruch eingelegt. Mal abwarten, was der Verwaltungshengst nun wiehern wird....
              VG, Jürgen
              Würde mal sagen, ganz klassisch, verpokert (leider). Ich weis nicht ob ich das Risiko die Unbefristung mit einem geringerem GDB zu verlieren, welche ja auch nicht selbstverständlich ist, gegen einen höheren GDB mit dem Risiko der Befristung zu tauschen, eingegangen wäre? Kommt immer auf die Situation und auch dem Alter an. Nun da es so ist wie es ist, würde ich auch auf alle Fälle Widerspruch gegen den Grad von 50 einlegen und mit allen Mitteln um einen höheren Grad kämpfen.

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