Die Beschreibung auf der Seite der Martiniklinik ist nicht ganz korrekt. Dei aktuelle Leitlinie empfiehlt das mpMRT mit Grad "A" (5.13 in der Leitlinie). Somit ist es quasi Standard. Bis 2016 wurde es regelmäßig nur Privatpatienten erstattet. Es gibt vom GBA dazu auch eine Qualitätsrichtlinie: https://www.g-ba.de/downloads/62-492...2020-01-01.pdf
Die macht keinen Sinn, wenn das MRT angeblich nicht erstattet wird. Mir ist auch völlig neu, dass der GBA eine abschließende Liste von Methoden führt, die erstattet werden. Dann müßte es auch eine Nutzenbewertung z. B. der Operation geben - und aller anderen in der Leitlinie genannten Verfahren. Da hätte der GBA viel zu tun. Die vorliegenden Nutzenbewertungen beziehen sich fast ausschließlich auf (teure und neue) Medikamente: https://www.g-ba.de/sys/suche/?suchb...=datum&seite=1
Ein Haken ist allerdings die Indikation "PSA-Wert". 2020 wurde das PSA-Screening explizit verworfen (deswegen ist der Test keine GKV-Leistung). Das könnte die Kasse noch anführen. Zusätzlich ein Tastbefund oder Symptome wie häufiger Harndrang oder schlechter Strahl würden das aushebeln.
Die macht keinen Sinn, wenn das MRT angeblich nicht erstattet wird. Mir ist auch völlig neu, dass der GBA eine abschließende Liste von Methoden führt, die erstattet werden. Dann müßte es auch eine Nutzenbewertung z. B. der Operation geben - und aller anderen in der Leitlinie genannten Verfahren. Da hätte der GBA viel zu tun. Die vorliegenden Nutzenbewertungen beziehen sich fast ausschließlich auf (teure und neue) Medikamente: https://www.g-ba.de/sys/suche/?suchb...=datum&seite=1
Ein Haken ist allerdings die Indikation "PSA-Wert". 2020 wurde das PSA-Screening explizit verworfen (deswegen ist der Test keine GKV-Leistung). Das könnte die Kasse noch anführen. Zusätzlich ein Tastbefund oder Symptome wie häufiger Harndrang oder schlechter Strahl würden das aushebeln.
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