Zitat von Optimist1954
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das ist dann die vorgezogene Altersrente "Altersrente für schwerbehinderte Menschen"
mit der man früher in die Altersrente gehen kann.
Für diese Altersrente sind mehrere Punkte (und nicht nur die Schwerbehinderung) eine Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen für diese Rente:
Sie haben das maßgebende Alter erreicht,
Ihr Grad der Behinderung beträgt wenigstens 50 und
Sie haben die Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) von 35 Jahren erfüllt.
Will jetzt aber keine Haarspalterei betreiben
und ich hätte selbst auch auf die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" eingehen sollen.
TAO
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